Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Beteiligung an anderen Gesellschaften, auch als Komplementärin von Personengesellschaften, sowie die Übernahme der Geschäftsführung von Gesellschaften.