Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter von Gesellschaften abzuschließen, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist.