Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeder von ihnen unter Befreiung von § 181 BGB einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Betrieb einer Biogasanlage, Verkauf von Strom und Wärme