Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Gegenstand
Förderung des öffentlichen Hospizwesens sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen durch die selbstlose Förderung des Hospizgedankens durch die: - Förderung der ambulanten- sowie stationären Hospiz- und Palliativarbeit - Finanzierung und den Bau eines Hospizgebäudes, - Bereitstellungstellung dieser Räumlichkeiten für stationäre Hospizeinrichtung, ambulante Hospizarbeit, ambulante Palliativarbeit, Angebote für Demenzkranke u.a. sowie als Beratungszentrum für schwererkrankte Menschen, - Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, - Förderung der Bildung und Erziehung in der Hospiz- und Palliativarbeit