Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
(1) Der Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von gastronomischen Betrieben. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, solch bestehende Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen und/oder die Geschäftsführung an solchen Unternehmen auszuüben.