Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Verwaltung und Vermietung von sowie Handel mit eigenen Immobilien der Gesellschaft. Eine Vermittlung von Grundstücksgeschäften zwischen Dritten (Maklertätigkeit) findet nicht statt.