Handelsregister B des Amtsgerichts Oldenburg
(Oldenburg)
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 209266
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Brockhaus Heizung & Sanitär GmbH
b)
Lohne
Geschäftsanschrift:
Urlagen Esch 32, 49393 Lohne
c)
Erbringung von handwerklichen
Dienstleistungen im Bereich der Sanitär-,
Heizungs- und Solarinstallation sowie
Handel mit den dafür notwendigen
Produkten
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Brockhaus, Jürgen, Lohne, *XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2014
b)
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem
Einzelkaufmann Brockhaus, Günter, Lohne, *XX.XX.1946 unter
der Firma Günter Brockhaus Heizung Sanitär e. K. mit
Niederlassung in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRA 204062)
betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des
Ausgliederungsplanes vom 03.06.2014 mit Änderungen vom
07.10.2014.
Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf
dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
a)
09.10.2014
Schumacher
2
b)
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt
des übertragenden Rechtsträgers am 09.10.2014 wirksam
geworden.
a)
09.10.2014
Schumacher
Abruf vom 23.03.2024