Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Gegenstand
Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Die Beratung und Vertretung umfasst alle Angelegenheiten, in denen ein Rechtsanwalt beruflich tätig werden kann (z. B. unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 3 Nr. 1 StBerG).