Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art; Verkauf und die Aufstellung von Automaten; Einrichten und Betreiben von Spielotheken; Einrichten und Betreiben von Gastronomiebetrieben sowie der An- und Verkauf von Einrichtungsgegenständen und kompletten Einrichtungen von Gastronomiebetrieben; An- und Verkauf sowie Verwaltung; Nachweis und Vermittlung von unbebauten und bebauten Liegenschaften aller Art, Wohngebäuden und Gewerbeobjekten, Wohn- und Gewerberäumen sowie von gewerblichen Unternehmen und sonstigen Firmen