| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2009 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1, Abs. 2 (Rechtsform, Firma, Sitz der Gesellschaft und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Rechtsform, Firma, Sitz der Gesellschaft und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Geschäftsjahres beschlossen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Die Eintragung laufende Nr. 4 vom 15.11.2013 wird von Amts wegen gem. § 395 FamFG rückgängig gemacht. Die Eintragung zu lfd. Nr. 3 vom 30.08.2010 wurde unter Berichtigung von Amts wegen neu eingetragen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Unternehmensvertrag (014) |
| Text | Mit der EWE Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 33) als herrschendem Unternehmen ist am 02.12.2013 ein Beherrschungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Der mit der EWE Netz GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 5236) am 10.08.2010 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 12.11.2013 dahingehend geändert, dass nunmehr ein Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2013 hat der Änderung zugestimmt. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
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