Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) 2. die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) 3. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Aufbauen, Leiten und trainieren eines Kinder- und Jugendchores 2.Förderung der Kinder und Jugendkultur 3. Durchführung von Freizeiten, Workshops, Schul Agn, Tanzkurse, Gesangskurse 4. Erfinden und produzieren von Kindermusik (zusammen mit Songwritern) 5.Erfinden und produzieren von Musikvideos 6. Produzieren von Musikstücken und Videos/Filmen jeglicher Art 7. Kinderbetreuung und weiteres.