Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist - bezogen auf die Stadtwerke Celle GmbH (Amtsgericht Lüneburg HRB 101175) und die Celler Parkbetriebe GmbH (Amtsgericht Lüneburg HRB 100474) - befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
Gegenstand
sämtliche technische, insbesondere elektrotechnische Tätigkeiten wie Errichtung, Betrieb und Wartung insbesondere in den Themenfeldern Photovoltaik, Elektromobilität, Objektbetreuung von Immobilien, Wärmetechnik, Straßenbeleuchtung, Stromerzeugung, Stromverteilung, Speicheranlagen und Telekommunikation