Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Ankauf und Weitergabe von Architekten- und sonstigen Planungsleistungen, die Erbringung eigener Planungsleistungen sowie die Übernahme von Bauleistungen als Generalübernehmer.