Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere Grund- und Kapitalvermögen), die Beteiligung an anderen Gesellschaften unabhängig von deren Unternehmensgegenstand sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Haftung in Personengesellschaften mit einem ählichen Unternehmensgegenstand