Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
der Ankauf, die Aufteilung und die Veräußerung von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ausdrücklich ausgenommen sind alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach 34 c GewO.