Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Der Kauf, die Verwaltung und der Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) sowie sämtliche dazugehörigen Geschäfte, ausgenommen sind Immobilienhandel sowie genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 34 c GewO.