Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Halten von Anteilen an anderen Gesellschaften und die Übernahme der Stellung als Komplementärin bei Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.