Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Vermögensverwaltungen und Geschäftsführungsmaßnahmen für andere Unternehmen, insbesondere die Übernahme der persönlich haftenden Gesellschafterstellung und Geschäftsführung für andere Firmen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm förderlich erscheinen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligen. (3) Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ eines steuerrechtlichen Organschaftsverhältnisses zu sein.