Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung für Kommanditgesellschaften sowie sämtlich damit im Zusammenhang stehenden und diesem Zweck dienenden Tätigkeiten