Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam.
Gegenstand
die Erstellung und der Betrieb von Webseiten und das Anbieten eigener Internetdienstleistungen sowie die Durchführung aller damit zusammenhängender und diesen Zweck fördernder Geschäfte und Tätigkeiten, soweit diese nicht einer besonderen Genehmigung bedürfen