Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Betrieb öffentlicher Einrichtungen, insbesondere a. eines oder mehrerer Schwimmbäder, b. Kultur- und Bildungseinrichtungen, c. Freizeiteinrichtungen, d. kommunale Bauhöfe, e. Straßenbeleuchtung, f. Energieerzeugungsanlagen, g. Energie- und Wassernetze, h. Energievertrieb, i. Förderung des Tourismus