Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
die Erbringung von Zimmereileistungen und allen Bauleistungen die damit im Zusammenhang stehen. Die Koordination von Bauprojekten und Durchführung von diesen.