Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Beteiligung an Gesellschaften und die Verwaltung von Beteiligungen, sowie die Übernahme der Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin bei Personengesellschaften, insbesondere Kommanditgesellschaften und Geschäftsführung sowie die Vornahme der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige