Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Durchführung von Baumaßnahmen aller Art im Bereich des Tiefbaus und Straßenbaus, die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die den Tief- und Straßenbau betreiben sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, die den Tief- und Straßenbau betreiben oder in einem angrenzenden Bereich tätig sind, die Beteiligung an Arbeitsgemeinschaften des Tief- und Straßenbaus sowie die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich des Tief- und Straßenbaus