Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, vertreten zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.