Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
a) die Unternehmensberatung insbesondere von Hotelbetrieben und gastronomische Einrichtungen, b) Marketing- und Vertriebsunterstützung, c) Handel und Vertrieb von Hotel- und Gaststättenausstattungsgütern, d) Vermittlung von Tagungen, Kongressveranstaltungen, Seminaren und Gruppenreisen, e) Management von Hotelbetrieben einschließlich der Übernahme aller damit zusammenhängenden operativen Aufgaben