Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Betrieb eines Augenoptikerhandwerks; dies umfasst unter anderem: - Anfertigung und Anpassung von Brillen aller Art; - Bestimmung und Auswahl der Brillengläser und Brillenfassungen nach optischen, anatomischen und ästhetischen Gesichtspunkten; - Bestimmung der erforderlichen Maße für Brillen mit Einstärken- und Mehrstärkengläser; - Messung der Refraktion des Auges; - Auswahl, Bearbeitung und Abgabe von Kontaktlinsen; - Instandsetzung von Brillen und anderen Sehhilfen; - Prüfen, Instandsetzung und Justierung optischer Geräte