Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
a) die Vermittlung von Grundstücken und Immobilien, b) die Verwaltung von Wohnungseigentum und Sondereigentum, sowie die Hausverwaltung für Dritte, c) die Objektbetreuung von Immobilien in Form des Winterdienstes, der Gartenpflege und der Treppenhausreinigung