| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Die Geschäftsführer haben in ihrer Geschäftsführung den Anweisungen der Gesellschafterversammlung zu folgen. Die Geschäftsführung hat die Interessen der Gesellschaft so zu vertreten, wie es einem ordentlichen Kaufmann obliegt. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Handwerks und Handelsgewerbes der Gesellschaft mit/sich bringt (gesetzliche Regel). Darüber hinausgehende Geschäfte bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 30.08.1988 zuletzt geändert am 21.01.1992 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 22.11.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.02.2006. |
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