Handelsregister B des Amtsgerichts Hildesheim
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 2481
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
R & H Autolackiererei Reifendienst
Bavenstedt GmbH
b)
Hildesheim
c)
Der Handel mit Kraftfahrzeugen, Reifen,
Ersatzteilen, Kfz.-Zubehör aller Art sowie
Autolackierungen und Abschleppdienst.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Die Gesellschaft kann Geschäftsführern
Alleinvertretungsrecht verleihen und die Befugnis
einräumen, die Gesellschaft auch bei
Rechtsgeschäften mit sich selbst oder in
Vertretung eines Dritten uneingeschränkt zu
vertreten (Befreiung von den Beschränkungen
des § 181 BGB).
b)
Geschäftsführer:
Reich, Silke, Kauffrau, Hildesheim
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.09.1996
a)
13.12.2005
Neumann
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
1-6 SB.
Tag der ersten
Eintragung: 18.11.1996
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
13.12.2005.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Radlerstraße 8, 31135 Hildesheim
a)
24.06.2014
Böse
Abruf vom 27.03.2024