Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
die Beteiligung als Komplementärin an Unternehmen, insbesondere bei der TECTA GmbH & Co. KG (vormals: TECTA Bruchhäuser & Drescher KG, Lauenförde), sowie die Übernahme der Geschäftsführung in solchen oder ähnlichen Unternehmungen.