Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens insbesondere von eigenen Immobilien und Unternehmensbeteiligungen, der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten ausschließlich eigenen Grundvermögens sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch.