Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei von ihnen oder einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften, insbesondere bei der Robin Hanke Vermietung und Verpachtung GmbH & Co. KG.