Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Aufstellen von Geld- und Warenspielgeräten (Spielautomaten) gemäß § 33c GewO und Betrieb von Spielhallen, Betrieb von Buchmacherwettlokalen zur Annahme und Vermittlung von Pferdewetten im In- und Ausland sowie Annahme und Vermittlung von Sportwetten und damit verwandte Dienstleistungen