Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsleiter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Haftungsübernahme in und Verwaltung der Automobile El-Dorr GmbH & Co. KG