Handelsregister B des Amtsgerichts Hildesheim
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 205634
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
SWISSFEEL Deutschland GmbH
b)
Lehrte
Geschäftsanschrift:
Burgdorfer Str. 10 a, 31275 Lehrte
c)
Vertrieb, Handel und Vermarktung von
Produkten und Dienstleistungen im Bereich
Bettwaren und dem Thema Schlafen,
Entwicklung und Umsetzung von
Marketing- und Vertriebskonzepten,
Unterstützung bei der Entwicklung von
Bettwaren und Bettsystemen
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hangartner, Philipp, Zumikon / Schweiz,
*XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Rosenbaum, Jens, Lehrte, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2016 mit Änderung vom
02.08.2016.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg
HRB 176742 B) nach Lehrte beschlossen.
a)
15.02.2018
Kratzberg
b)
Fall 1
Abruf vom 21.03.2024