Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten (insbesondere Beratung in der fachlichen und systemseitigen Einführung von neuen nationalen oder internationalen aufsichtlichen und bilanzrechtlichen Normen). Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.