| Gegenstand | Völkerverständigung, Planung, Entwicklung und Durchführung von Angeboten und Leistungen und des kulturellen Austausches zur Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Ländern, die dazu aus eigener Kraft nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind (Entwicklungsländer), unter besonderer Berücksichtigung der Nachhaltigkeit. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Gründung, Förderung und Unterstützung von Selbsthilfeprojekten, - Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zu nachhaltiger Energieversorgung und Trinkwasserbeschaffung zur Sicherung der allgemeinen Lebensbedingungen, - Förderung der Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen sowohl inhaltlich als auch finanziell, - Beschaffung von Waren und Materialien, die in den Partnerländern für Projekte benötigt werden, - Bereitstellung von Handwerksmaterialien, Ausstattung, Sach- und Hilfsmitteln, - Vergabe von Kleinkrediten an Einzelpersonen und Gruppen zur Aufnahme oder Förderung einer Einkommen schaffenden Tätigkeit, - Aufbau von unterstützenden Organisationsstrukturen vor Ort, - Unterstützung von und Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen mit ähnlichen Zielsetzungen in Deutschland bei der Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten, z. B. über Kooperationsverträge, - kultureller Austausch z. B. durch das Einladen von kulturell aktiven Gruppen nach Deutschland und Planen und Durchführen gemeinsamer Veranstaltungen sowohl in Deutschland als auch in der zu fördernden Nation, - Durchführen von Öffentlichkeitsarbeit, um auf die Belange und Wünsche förderungsbedürftiger Projekte hinzuweisen und Unterstützer für Projekte zu gewinnen, - Soforthilfe in Notsituationen soweit die Mittel der Gesellschaft dies gestatten. Damit fördert die Gesellschaft die Entwicklungszusammenarbeit im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO. |