Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Der Betrieb eines Dorfladens "RNah" mit dem Ziel der Versorgung der Bevölkerung mit Gegenständen und Gütern des täglichen und nichttäglichen Bedarfs.