Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so sind je zwei von ihnen oder einer zusammen mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein und ist befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten.