Handelsregister B des Amtsgerichts Hildesheim
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 201690
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
A bis Z Service UG (haftungsbeschränkt)
b)
Gifhorn
Geschäftsanschrift:
Hamburger Str. 32, 38518 Gifhorn
c)
Imbiss- und Gastronomiebetrieb,
Vermietung und Verpachtung von
Immobilien, Handel mit Waren- und
Spielautomaten aller Art, Betrieb eines
Internetcafés, Betrieb von Spielautomaten-
Geldspielgeräten.
5,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Littau, Dieter, Wagenhoff, *XX.XX.1960
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2009
a)
19.08.2009
Aust
2
b)
Wagenhoff
Geschäftsanschrift:
Neue Str. 62a, 38559 Wagenhoff
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2015 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1. und mit ihr
die Sitzverlegung nach Wagenhoff, sowie in Ziffer 3.
(Stammkapital) beschlossen.
a)
12.10.2015
Martens
b)
Fall 6
3
a)
Geändert, nun:
A bis Z Service GmbH
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffern 1. und 3. und
mit ihr die Änderung der Firma sowie die Erhöhung des
Stammkapitals um 24.995,00 EUR auf 25.000,00 EUR
beschlossen.
a)
02.11.2021
Kratzberg
b)
Fall 9
Abruf vom 18.03.2024