Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
stets alleinvertretungsberechtigt; von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf eigenen Grundstücken, die Vermietung von eigenen Immobilien sowie die Hausverwaltung allgemein und Hausmeisterservice.