| Gegenstand | Gegenstand und Zweck der Gesellschaft sind Förderung der Hilfe für Behinderte, die Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, die Förderung der Kunst und Kultur, die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Sports und die Förderung des Wohlfahrtswesens einschließlich der selbstlosen Unterstützung persönlich oder wirtschaftlich hilfsbedürftiger Personen i. S. v. § 53 Nr. 1 und 2 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch -die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von Werkstätten und von stationären und teilstationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung. -die Errichtung und den Betrieb von Pflegeeinrichtungen und Sonderpflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des neunten, elften und zwölften Sozialgesetzbuches (SGB IX, XI und XII). - Förderung und Durchführung aller Maßnahmen, die der Eingliederung und Teilhabe geistig, seelisch und körperlich behinderter Menschen auf allen Gebieten des Sozialrechts- und des Arbeitsförderungsrechts dienen, insbesondere solche, die deren berufliche Entwicklung und Qualifizierung, ihre fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung unterstützen und fördern. - Zusammenarbeit mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und anderen fachlichen Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung. - Einrichtung und Unterhaltung von „Mehrgenerationen-Treffs“ zur Ermögli-chung von Austausch und gegenseitiger Unterstützung von Jung und Alt sowie als Anlaufpunkte für gemeinsam Formen der Freizeitgestaltung und Kon-taktorte zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. - Durchführung und Förderung der Durchführung von inklusiven musikalischen und gestalterischen Angeboten für und mit Menschen mit Behinderungen, z. B. Kunstausstellungen, Musikdarbietungen und -festivals u. ä. - Einrichtung und Betrieb von Tagesförderstätten als teilstationäres Angebot für erwachsenen Menschen mit hohem und sehr hohem Assistenzbedarf, denen die Werkstatt keine oder noch keine entwicklungsadäquate Handlungsmöglichkeiten bieten. - Erbringung von Wohn- und Dienstleistungsangeboten, z. B. in Form begleitender Assistenz zur eigenständigen Alltags- und Freizeitgestaltung in Ambulant unterstützen Wohnen, in Forma punktueller Unterstützung in Außenwohn-gruppen bin hin zur umfassenden stationären Begleitung und Hilfestellung in Wohnstätten, auch über das Renteneintrittsalter hinaus. - Erbringung von Angeboten therapeutischer Art, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. - Die Förderung des Reitsports, insbesondere auch im Zusammenwirken mit dem gemeinnützigen Reitsportverein Lammetal e.V. mit Sitz Lamspringe, u. a. durch Durchführung gemeinsamer, auch inklusiver Reitsportveranstaltungen. Die Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammen-wirken im Sinne einer Kooperation gemäß § 57 Abs. 3 AO mit den ebenfalls gemäß §§ 51 ff. AO als steuerbegünstigt anerkannten Körperschaften, dem Gesellschafterverein Lebenshilfe Alfeld (Leine) e.V. mit Sitz in Alfeld (Leine, AG Hildesheim VR 110058 und der rechtsfähigen Lammetal Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Lamspringe. Das Zusammenwirken geschieht insbesondere durch die Erbringung von bzw. Entgegennahme von Dienst-, Service- und sonstigen Leistungen aller Art für bzw. an den steuerlichen Zweckbetrieb der Körperschaften gemäß gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i. S. v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Die Satzungszwecke werden ferner verwirklicht durch das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften gemäß § 57 Abs., 4 AO. |