| Gegenstand | 1. Behandlung, Pflege, Betreuungs- und Versorgung alter, behinderter, kranker oder sonst hilfsbedürftiger Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe. 2. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb ambulanter, teil- und nachstationärer Bshandlungs-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen zur häuslichen Pflege sowie zur Kranken-, Alten- und Familienpflege mit den sonstigen Nebenbetrieben und flankierenden Diensten. Ferner kann die Gesellschaft Tages- und Nachtpflege-, Rehabilitations- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie mobile Hilfsdienste unterhalten und offene Altenarbeit anbieten. 3. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere darf sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften und Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. 4. Die Gesellschafterversammlung kann im Rahmen des Abs. 1 die Übernahme weiterer artverwandter Aufgaben beschließen, soweit es sich dabei um steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung handelt. |