Handelsregister B des Amtsgerichts Hannover
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 101189
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kewel Fenster GmbH
b)
Springe
c)
Die Herstellung und der Vertrieb von
Fenster- und Türelementen einschließlich
deren Montage.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Den Geschäftsführern kann jeweils
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den
Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis
erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Geschäftsführer:
Kewel, Yvonne, Springe, *XX.XX.1969
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Kewel, Matthias, Springe, *XX.XX.1972
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1988
b)
Die Gesellschaft und die Kewel & Kewel GbR haben am
12.12.2001 einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Die Kewel Fenster GmbH verpflichtet sich entsprechend § 301
Aktiengesetz, ihren ganzen Gewinn an die Kewel & Kewel
Verwaltungs GbR abzuführen. Gewinn ist der ganze
Jahresüberschuss.
Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung von
vertraglichen Gewinnrücklagen ist ausgeschlossen.
Die Kewel & Kewel Verwaltungs GbR verpflichtet sich, jeden
während der Vertragsdauer bei der Kewel Fenster GmbH
entstehenden Jahresfehlbetrag entsprechend § 302 Abs. 1
und 3 Aktiengesetz auszugleichen, soweit dieser nicht
dadurch ausgeglichen wird, dass den freien Rücklagen
Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer
in sie eingestellt worden sind.
Die Gesellschafter der Kewel Fenster GmbH und die
Gesellschafter der Kewel & Kewel Verwaltungs GbR haben
dem Gewinnabführungsvertrag am 12.12.2001 jeweils
zugestimmt.
a)
31.05.2006
Bruns
b)
Tag der ersten
Eintragung: 13.02.1989
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
31.05.2006.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Südfeldstraße 1, 31832 Springe
a)
19.02.2014
Kleineberg
b)
Geschäftsanschrift von
Amts wegen gemäß § 3
Abs. 1 S. 3 EGGmbHG
eingetragen.
3
b)
Der mit der Kewel & Kewel GbR am 12.12.2001
abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag
a)
24.10.2023
Bartels
Abruf vom 24.03.2026
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HRB 101189
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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5
6
7
vom 19.12.2022 geändert. Die Gesellschafterversammlung
vom 19.10.2023 hat der Änderung zugestimmt.
Abruf vom 24.03.2026