| Gegenstand | Die Wirtschaftsprüfungs- Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 i.V. m. § 43 a Abs. 4 der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere a) die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Instituionen, b) die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, c) die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelgenheiten, d) treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, e) die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, f) die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftlich Beratung, g) die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, h) die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie i) die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen, solche Unterhemen zu erwerben sowie Zusammenschlüsse zur überregionalen und internationalen Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beizutreten. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind ( § 47 WPO). Sie ist des Weiteren berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. |