| Gegenstand | Die unmittelbare Förderung von gemeinnützigen Initiativen und Einrichtungen, die 1.der menschlichen Entwicklung,Bildung und Schulung,2.der Heilung der Erde von Schäden,die durch die heutigen Umweltbelastungen entstehen,dienen.Die Verfolgung der vorgenannten Zecke sollinsbesondere auf der Grundlage der Anthroposophie Rudolf Steiners erfolgen.Dies kann geschehen durch Förderung von Initiativen Einrichtungen der Christengemeinschaft und der Anthroposophischen Gesellschaft,namentlich durch Hilfen bei der Einrichtung von Kirchen und Ausbildungsstätten,d.h.von Schulungs-,Forschungs-und Hochschuleinrichtungen,wie auch in der Förderung vergleichbarer sonstiger Institute und Initiativen der anthroposophischen Bewegung und Gesellschaft(en).Die Gesellschaft kann auch selbst wissenschaftliche Zwecke verfolgen und/oder Einrichtungen der Bildungsarbeit betreiben.In verbindung mit ihrer allgemeinen Zielsetzung kann die Gesellschaft mit verwandten gemeinnützigen Institutionen wie den Waldorfschulen,mit anthroposophischen Kunsthochschulen,mit der biologisch-dynamischen Landwirtschaft oder mit Einrichtungen der anthroposophisch-heilpädagogischen Bewegung zusammenarbeiten und diese unterstützen.Die Gesellschaft kann auch selbst Grundbesitz pachten oder erwerben-insbesondere auch landwirtschaftlichen Grundbesitz-und diesen in der Weise bearbeiten oder bearbeiten lassen,dass die natürlichen Lebenszusammenhänge im Sinne eines geschlossenen Hoforganismus durch biologisch-dynamische Wirtschaftsweise hergestellt und gewahrt bleiben.Dabei schließt die Gesellschaft eigenwirtschaftliche oder erwerbswirtschaftliche Zielsetzungen ausdrücklich aus.Die Arbeit der Gesellschaft auf diesem Felde dient vielmehr Lehr-und Versuchszwecken,auch im Sinne von § 6 Nr.1 Grundsteuergesetz,und soll mit fachwissenschaftlicher Begleitung erfolgen.Arbeitsergebnisse und Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung sind durch Veröffentlichung und für Lehre und Ausbildung nutzbar zu machen. |