Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Vermögensverwaltung. Dazu gehört u. a. der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen, Geschäftsanteilen und Neugründung von Gesellschaften zu diesem Zweck. Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte erwerben, halten oder verwerten.