Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten, Verwalten und Veräußern von bestehenden und noch zu erwerbenden Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich zur Verwaltung eigenen Vermögens und nicht als Dienstleistung für Dritte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder der Gewerbeordnung (GewO) werden nicht ausgeübt.