Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Ausschließlich die Verwaltung eigenen Vermögens. Dazu gehören insbesondere: a) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; b) der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung, die Verpachtung und die Veräußerung von Immobilien; c) der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Wertpapieren, insbesondere Aktien, sowie sonstigen Finanzanlagen.